Hallo Menschen! Ich suche noch Teilnehmer_innen für einen von mir geleiteten Workshop. Bitte an potentiell Interessierte weiterleiten :) danke! Martin DAS PROJEKT: Das deutsch-französische Theaterprojekt Krisenrausch in Berlin sucht TeilnehmerInnen. Wir werden zehn Tage lang mit Menschen aus Marseille an einer Aufführung arbeiten. Das Thema ist die Krise, die Medien und das Ende der Welt. Oldschool Agitprop, bissige Buffonerie oder ein gesellschaftliche Autoportrait von Dada persönlich - wir werden es gemeinsam herausfinden. RAHMEN: 18-27 Jahre. Wohnsitz in Deutschland. Kenntnisse in Deutsch ODER Französisch (beides zusammen ist hilfreich, aber nicht notwendig). KOSTEN: 60€ Kostenbeteiligung für Essen, Programm etc. WEITERE INFOS: http://www.wegzumspiel.de/daten/not_perm/theater_krisenrausch.pdf ANMELDUNG: Auf deutscher Seite stehen lediglich sechs Plätze zu Verfügung, eine baldige Anmeldung ist daher dringend erfordlerlich. KONTAKT: krisenrausch@wegzumspiel.de
Nato-Newsletter
Sonntag, 4. März 2012
[g8-2007] Fwd: Theaterprojekt Krisenrausch // 23 März bis 2 April
Freitag, 2. März 2012
[g8-2007] Prozess gegen Demoanmelder wg. G8-Demo 2007 in Karlsruhe
Pressemitteilung zur Berufungsverhandlung im Karlsruher
"Demo-Anmelder-Prozess" (6.3.2012 8:30 Uhr am Landgericht Karlsruhe)
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Landgericht Karlsruhe verhandelt über Demonstrationsfreiheit
Kampagne 19. Mai ruft zu Kundgebung auf
Am kommenden Dienstag, 6.3.2012 muss sich der Anmelder einer Demonstration
am 19. Mai 2007 in zweiter Instanz vor dem Karlsruher Landgericht
verantworten. Während der Demonstration gegen Razzien bei Gegnern des
G8-Gipfels 2007 sollen einzelne Teilnehmer gegen Auflagen verstoßen haben.
In dem Prozess wird die Frage verhandelt, ob der Anmelder wegen diesen
Vorwürfen bestraft werden kann. Ihm selbst wird kein Vergehen zur Last
gelegt.
In erster Instanz hatte das Amtsgericht Karlsruhe den Angeklagten im Juni
2008 zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt. Begründet wurde
das Urteil mit einer vermeintlichen Untätigkeit des Angeklagten. Seine
Verteidigung hatte Freispruch beantragt, weil eine "stellvertretende"
Verurteilung nicht zulässig ist und legte Berufung gegen das
erstinstanzliche Urteil ein.
Der Anwalt des Angeklagten Martin Heiming sieht in der Verurteilung nach
dem fragwürdigen Prinzip "Einer haftet für Andere" eine Einschränkung der
Demonstrationsfreiheit. Sollte sich das Urteil bestätigen, wird es in
Zukunft unmöglich sein, eine Demonstration anzumelden und durchzuführen,
ohne mit einer Strafverfolgung rechnen zu müssen.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens für die
Versammlungsfreiheit wird das "Komitee für Grundrechte und Demokratie"
durch persönliche Anwesenheit von Elke Steven den Prozess begleiten.
Der Prozess vor dem Landgericht ist auf zwei Prozesstage angesetzt. Für
den ersten Verhandlungstag am 6. März ruft die "Kampagne 19. Mai" ab 8:30
Uhr unter dem Motto "Demonstrationen gehören den Demonstranten" zu einer
Kundgebung vor dem Landgericht auf. Der zweite Verhandlungstag findet am
15. März, 9 Uhr statt.
Demo-Anmelder-Prozess
Landgericht Karlsruhe
Hans-Thoma-Str. 7, Saal 126, 1. OG
6. März 2012, 8:30 Uhr
Weitere Informationen und Hintergründe zum Prozess:
http://www.kampagne19mai.de
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Kontaktadresse
kampagne19mai@querfunk.de oder an Tel. 0176-24530727
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Donnerstag, 1. März 2012
[g8-2007] Kompass – AntiRa – Überblicks-Kalender der antirassistischen Bewegung für 2012
mit Überblicks-Kalender der antirassistischen Bewegung für 2012
März 2012:
Am Freitag, 30. März, an den Flughäfen in Berlin, Düsseldorf,
Frankfurt, Hamburg, München: Aufstehen gegen Abschiebungen innerhalb
Europas!
Wir alle kennen Abschiebungen – aber dass ein Drittel aller
Abschiebungen innerhalb der EU stattfindet, könnte Vielen eher neu
sein. Fast dreitausend sogenannte „Dublin-Überstellungen" waren es im
vergangenen Jahr aus Deutschland. Grundlage dafür ist die sogenannte
Dublin II-Verordnung. Anders als der Name glauben macht, werden die
Betroffenen jedoch nicht nach Dublin, sondern zumeist nach Rom,
Mailand, Budapest oder Malta verfrachtet. ...
Vor diesem Hintergrund wird am 30.3. zeitgleich an 5 Abschiebeflughäfen
protestiert.
Aufruf, Plakate und mehr auf der Webseite: http://dublin2.info
Kontakt: kampagne@dublin2.info
Oury Jalloh Prozess in Magdeburg
In der Nacht vom 6. auf 7. Januar 2005, gegen 8 Uhr morgens, wurde Oury
Jalloh aus Sierra Leone von der Polizei festgenommen und verbrannte
einige Minuten nach zwölf Uhr an Händen und Beinen gefesselt auf
grausame Art auf einer Matratze im Dessauer Polizeirevier. Seit einem
Jahr wird in zweiter Instanz gegen den Dienstgruppenleiter des Dessauer
Polizeireviers wegen des Vorwurfes der Mitschuld am Tod Oury Jallohs
verhandelt. Doch auch nach sieben Jahren glauben wir der offiziellen
Darstellung, dass Oury Jalloh das Feuer selbst ausgelöst habe, nicht.
The VOICE Refugee Forum fordert weiterhin die Änderung der
Anklageschrift und der Strafanzeige auf Beihilfe zu Körperverletzung
und zu Mord seitens aller Beamten, die am 7. Januar 2005 im
Polizeirevier Dessau anwesend waren. Wir fordern weiterhin die
Durchführung des Strafverfahrens unter Beiordnung von internationalen
unabhängigen Prozessbeobachtern. Sieben Jahre nach Oury Jallohs
bestialischem Tod in Zelle Nr. 5 in Dessau herrscht noch keine
Gerechtigkeit. Wir sagen: „Oury Jalloh – das war Mord!", und fordern
weiterhin: Wahrheit! Gerechtigkeit! Entschädigung!
Wir protestieren gegen die Einschüchterungen der Richter und die
Polizeigewalt gegenüber den Aktivisten, die in der Oury-Jalloh- Kampagne
und in der Beobachtung des Gerichtsverfahrens in Magdeburg eingebunden
sind.
Wir rufen auf zur kritischen Prozessbeobachtung und zur Dokumentation
des Verfahrens und seiner Ergebnisse. Die Initiative in Gedenken an
Oury Jalloh ruft auf zur Mahnwache und Kundgebung am Dienstag, 6. März
2012, und Dienstag, 13. März 2012 vor dem Landgericht Magdeburg.
Weitere Informationen bei: http://initiativeouryjalloh.wordpress.com/
http://breakisolation.blogsport.de/
Zum „Piratenprozess" in Hamburg
Der sogenannte „Piraten"-Prozess in Hamburg gegen 10 somalische
Jugendliche und Männer geht im März dem Ende zu. 78 Prozess-Tage und
fast 2 Jahre U-Haft haben sogar die jungen Angeklagten hinter sich.
Keine einziger Entlastungszeuge wurde geladen. Monate lang wurden
Gutachter Altersfesteller, Militärs und BKA-Ermittler angehört, und nur
weiße „Spezialisten" haben ihr Wissen über Somalia dem Gericht erklären
dürfen. Die Kammer und die Staatsanwaltschaft haben jeden einzelnen
somalischen Zeugen abgewiesen, sogar die Mutter eines Jugendlichen, die
beweisen hätte können, wie alt er ist. Das Plädoyer der Staatsanwältin,
in dem sie Haftstrafen von 4 bis zu 11 Jahren und 6 Monaten forderte,
hat die Familien der Angeklagten in Somalia in Panik versetzt, auch
weil sie dachten, dass dies bereits das Urteil sei. Ein rassistischer,
kolonialistischer Prozess, der die Militärmission Atalanta
rechtfertigen sollte, hat ohne viel Öffentlichkeit stattfinden können.
Noch ist Zeit, den Angeklagten zu zeigen, dass sie nicht allein sind.
Prozess-Termine und Berichte immer aktuell: www.reclaim-the-
seas.blogspot.com
Schwerpunk Landraub beim Netzwerk Afrique-Europe-Interact
März 2012: Delegationsreise ins Office du Niger
AktivistInnen von Afrique-Europe-Interact besuchen ländliche Gemeinden
in Mali
Mali ist von Landgrabbing besonders stark betroffen, also vom
Ausverkauf fruchbarer Ackerböden und Weideflächen an global operierende
Banken, Investmentfonds und Konzerne. Afrique-Europe- Interact wird sich
deshalb ab Frühjahr 2012 am Widerstand gegen Landgrabbing aktiv
beteiligen – mit Aktionen sowohl in Afrika als auch in Europa.
Ausgangspunkt wird eine Delegationsreise Anfang März sein, bei der rund
30 afrikanische und europäische AktivistInnen von
Afrique-Europe-Interact eine Woche lang bäuerliche Gemeinden in Mali
besuchen werden, um so die Möglichkeiten gemeinsamer, transnational
verankerter Aktivitäten gegen Landgrabbing auszuloten.
Für April (s.u.) wird im gleichen Kontext zu einer 24-stündigen
Belagerung der Deutschen Bank aufgerufen, und deren Beteiligung an
Landraub und Nahrungsmittelspekulationen wird auch bei den Aktionstagen
im Mai im Frankfurter Bankenviertel ein Thema werden.
Weitere Informationen bei: http://www.afrique-europe-interact.net/
Aktionskalender 2012 -
Überregionale bis transnationale Mobilisierungen von März bis August ...
Am 1. März in Österreich und Italien und ...
Transnationaler MigrantInnenstreik, gegen Rassismus und Prekarisierung
http://www.1maerz-streik.net/
http://coordinamentomigranti.org/
Am 17.4. in Bremen
Aufruf zur 24-stündigen Belagerung der Deutschen Bank
Die Deutsche Bank ist einer der ganz großen Akteure im globalen
Landgrabbing-Geschäft, hinzu kommt, dass die Deutsche Bank mit
Investitionen von knapp 5 Milliarden US-Dollar die Nummer 1 unter den
Nahrungsmittelspekulanten auf den Weltfinanzmärkten ist. Das Geldhaus
hat somit ganz wesentlich zur Explosion der Lebensmittelpreise in den
letzten Jahren beigetragen... Mit unserer Belagerung möchten wir
insofern einen Beitrag dazu leisten, die Deutsche Bank einmal mehr
unter Druck zu setzen. Denn der spekulative Handel mit Land und
Lebensmitteln ist angesichts einer Milliarde Hungernder schlicht und
ergreifend menschenverachtend, er gehört prinzipiell abgeschafft ...
Aufruf und mehr: http://www.afrique-europe-interact.net/index.php?
article_id=622&clang=0
Vom 8. bis 10. Mai in Berlin
Aktionstage gegen die Abschiebe-Kollaboration verschiedener Botschaften
mit Schwerpunkt auf Nigeria und die Frontex-koordinierten
Charterabschiebungen in dieses Land. Vorbereitungstreffen der Kampagne
am 11.3. in Frankfurt.
Webseite: http://thevoiceforum.org
Kontakt: thevoice_bdw@yahoo.de
Vom 17. bis 19. Mai in Frankfurt:
Antirassistische Beteiligung bei Aktionstagen gegen Austeritäts- und
Krisenpolitik im Finanzzentrum, u.a. mit Massenblockaden und
Grossdemonstration gegen die Europäische Zentralbank (EZB). Geplant ist
u.a., in einem der Blockadefinger Boote und Leitern als Symbole des
Kampfes gegen das Grenzregime mitzuführen und mittels Grosspuppen die
Prekarisierung der (nicht nur migrantischen) Lebens- und
Arbeitsverhältnisse zu thematisieren.
Webseite: http://www.notroika.linksnavigator.de/
Antira-Kontakt: kmii-hanau@antira.info
Vom 31. Mai bis 2. Juni in Göhren-Lebbin in Mecklenburg-Vorpommern
Proteste gegen die Innenministerkonferenz
Webseite: http://jogspace.net/
Vom 17. bis 24. Juni 2012 Nobordercamp Stockholm
http://www.noborderstockholm.org/
Vom 5. bis 15. Juli zwischen Sizilien und Tunesien
Boats4People – euro-afrikanisches Projekt mit Protestaktionen in
mehreren (Hafen-)Städten, von Palermo in Sizilien, über Tunis, Monastir
(zum magrhebinischen Sozialforum) und Sfax in Tunesien bis nach
Lampedusa...
Webseiten: www.boats4people.org und
http://www.afrique-europe-interact.net/?article_id=544&clang=0
Kontakt in Deutschland: choucha-appell@antira.info
Vom 14. bis 22. Juli in Köln/Düsseldorf
Nobordercamp mit einem Aktionsschwerpunkt zum Abschiebeflughafen Düsseldorf
Kontakt: mobi-nbc@riseup.net
Ab 23. August in Thüringen
Break-Isolation-Camp gegen Lager und Residenzpflicht
Webseiten: http://breakisolation.blogsport.de/ ; http:// thevoiceforum.org
Kontakt: thevoiceforum@emdash.org
Mittwoch, 29. Februar 2012
[g8-2007] Für das Recht auf Schwangerschaftsabbruch - Gegen den 1000 Kreuze Marsch am 10. März in Münster!
Gegen den 1000 Kreuze Marsch am 10. März in Münster!
http://gegen1000kreuze.blogsport.de/
Zum wiederholten Mal wollen am 10. März 2012 christlich-
fundamentalistische Abtreibungsgegner_innen unter dem Motto
„1000 Kreuze für das Leben" durch Münsters Innenstadt ziehen. Sie
selbst geben als ihr Hauptanliegen an, mit ihrem Gebetszug ein
„Zeichen zum Gedenken der 1000 Kinder [Embryonen], die an einem
gewöhnlichen Werktag in Deutschland getötet werden," setzen zu
wollen. Als weiße Holzkreuze tragende Prozession geben diese
Christ_innen nicht nur ein groteskes Bild ab, mit ihren
reaktionären Positionen propagieren sie ein,
frauenfeindliches, sexistisches und homophobes Weltbild.
Bereits in den letzten Jahren organisierte sich dagegen
vielfältiger Protest und auch in diesem Jahr sollen die
reaktionären Positionen nicht unwidersprochen bleiben.
Schwangerschaftsabbruch ist Frauenrecht – § 218 abschaffen!
An der Entscheidungsfreiheit eines Menschen darüber, welche
Eingriffe an dem eigenen Körper vorzunehmen sind, spiegelt sich
individuelle Freiheit, Menschenwürde und Selbstbestimmung.
Unter dem Deckmantel des „Schutzes ungeborenen Lebens" fordern
die selbsternannten „Lebensschützer" nichts anderes, als die
Bestimmung über den Körper von Schwangeren. Der Versuch Frauen zu
zwingen, sich und ihren Körper in den Dienst der „Lebensrettung"
eines Embryos und der Reproduktion der Gemeinschaft zu stellen,
ist Ausdruck einer gewaltvollen Zuschreibung, die Frauen zu
Gebärmaschinen degradiert und ihnen das Recht auf eigene
Bedürfnisse, Überzeugungen und ein selbstbestimmtes Leben
abspricht. Mit der Behauptung Schwangerschaftsabbruch sei Mord
und die abgetriebenen Embryos bereits Kinder wird versucht,
manipulativ moralischen Druck auf schwangere Frauen
auszuüben und gesellschaftliche Empörung zu schüren. Die
angebliche Zahl von 1000 ‚ermordeten' Embryonen entbehrt jeder
statistischen Grundlage und ist frei erfunden.
Jeder Mensch muss das Recht auf einen selbstbestimmten Umgang mit
dem eigenen Körper haben! Trotzdem sind
Schwangerschaftsabbrüche in der BRD nach wie vor nicht legal,
sondern werden nur unter bestimmten Voraussetzungen (z.B.
Zwangsberatung, medizinische Indikation) nicht mehr
strafrechtlich verfolgt. Deshalb bleibt die Forderung nach einem
uneingeschränkten Recht auf Abtreibung, ohne Zwangsberatung und
ohne Bevormundung bestehen!
Homophobie, Sexismus und ein reaktionäres Frauenbild
Neben dem Recht auf Schwangerschaftsabbruch bekämpfen
fundamentalistische Christ_innen aller Konfessionen
Homosexualität und jede andere Formen sexueller
Selbstbestimmung. Homosexualität wird als Krankheit, Sünde oder
Perversion bezeichnet und gilt größtenteils als ‚heilbar'. Dazu
gesellt sich ein ‚von Gott gegebenes' Geschlechterrollenbild,
welches eine Veränderung der traditionellen Rollenverteilung
oder den Gedanken an die soziale Konstruktion von Geschlecht
überhaupt nicht zulässt.
Auf ihrer Homepage schreibt Euro pro Life, eine der
Organisationen, die zum 1000 Kreuze Marsch aufrufen: „Kinder
sterben, die geliebt werden möchten, die leben wollen, die einen
Platz in unserer Gesellschaft brauchen, die dem Leben ihrer Eltern
Sinn geben würden." Die Vorstellung von Ehe und Familie als
Zentrum christlicher Werte und der ‚göttliche Auftrag der
Vermehrung' entstammen ihrer Bibelauslegung und dem
Absolutheitsanspruch des eigenen Glaubens. In dem daraus
resultierendem Weltbild wird jede Abweichung von der
christlichen Norm als Sünde begriffen und ‚Sündern' die
Existenzberechtigung abgesprochen. So sagte beispielsweise
der Erzbischof von Granada, Javier Martinez, in seiner
Weihnachtspredigt 2011, dass eine Frau die abtreibt „einem Mann ohne
Einschränkungen die absolute Lizenz zum Missbrauch ihres
Körpers gibt, denn sie hat Schuld auf sich geladen".
Diese patriarchale, sexistische und autoritäre Vorstellung
von Familie, Sexualität oder dem Sinn des Lebens widerspricht
einer eigenverantwortlichen und selbstbestimmten
Lebensweise, die die sexuelle Selbstbestimmung ebenso
beinhaltet, wie eine bedürfnis- und
lebenssituationsorientierte Antwort auf die Frage nach
Schwangerschaft oder Elternschaft.
Rassismus und Relativierung des Holocaust
Homosexualität und Schwangerschaftsabbruch, so die
Abtreibungsgegner_innen, würden zudem zum Aussterben des
„europäischen Volkes" führen. Diese ultrakonservative
Anschauung, die sich die Reproduktion der eigenen „Rasse" zur
Aufgabe macht, offenbart rassistische Denkmuster und erklärt,
warum sich auch in Münster jedes Jahr Neonazis dem Aufzug dieser
Christ_innen anschließen. Da überrascht es kaum noch, dass die
„Lebensschützer" in Anlehnung an den Begriff Holocaust vom
„‚Babycaust"' sprechen und damit den Massenmord an den
europäischen Jüdinnen und Juden im Nationalsozialismus
relativieren. Der Erfinder des Begriffes „Babycaust", Klaus-
Günther Annen, – der auch für die rechte Wochenzeitung Junge
Freiheit schreibt – war beim 1000Kreuze Marsch 2009 anwesend. Die
Übergänge zwischen Abtreibungsgegner_innen und Neonazis sind
inhaltlich und personell fließend.
…aus der Mitte der Gesellschaft
An vielen Punkten, an denen die fundamentalistischen
Christ_innen anderen Menschen die Selbstbestimmung und sogar die
Existenzberechtigung absprechen, treffen sich diese inhaltlich
mit dem rechts-konservativen Mainstream der sogenannten Mitte
der Gesellschaft. So kann mittlerweile ein Bundespräsident ohne
Probleme auf Tagungen evangelikaler Fundamentalist_innen
auftreten und auf großen Jugendevents werden Workshops zur
Heilung von Homosexualität angeboten. Das Problem ist nicht
eine kleine Splittergruppe, die Holzkreuzetragend durch Münster
oder andere Städte zieht. Das Problem ist, dass diese Gruppen
missionarisch ihre Inhalte verbreiten und gezielt versuchen,
z.B. über Veranstaltungen und Medienpräsenz wichtige
gesellschaftlicher Positionen zu besetzen und Einfluss auf
Politik und Gesellschaft zu nehmen.
Widerstand lässt sich nicht verbieten
Die Polizeistrategie der letzten Jahre bestand darin, die
Gegenaktivist_innen einzukesseln und den Kreuzemarsch
anschließend durchzusetzen. Auch deswegen ist es wichtig, den
Protest gegen diese christlichen Fundamentalist_innen an viele
Orte der Stadt zu tragen und auf ganzer Strecke zu verhindern, dass
sie ihre reaktionären und menschenverachtenden Inhalte
ungestört verbreiten können. Auch wenn die Staatsanwaltschaft
Münster mit ihrer Konstruktion der Versammlungssprengung
versucht jeglichen Protest zu verhindern: Widerstand ist
notwendig und legitim! Der Kampf um das Recht auf Abtreibung ist
international, er wird in Deutschland bereits seit über 100
Jahren geführt und ist auch weiterhin unverzichtbar.
Für die Abschaffung des §218 und die vollständige Legalisierung
von Schwangerschaftsabbrüchen!
My body, my choice – für ein herrschaftsfreies und
selbstbestimmtes Leben!
Am 10.März in Münster fundamentalistische Christ_innen
abschirmen!
Freitag, 24. Februar 2012
[g8-2007] Prozess und Kundgebung gegen Demoanmelder in Karlsruhe
wir würden uns freuen, wenn ihr die Mail weiterleiten würdet und den Prozess kritisch begleitet:
Kundgebung und Berufungsverhandlung gegen Demoanmelder am Landgericht Karlsruhe
Im Juni 2008 wurde der Anmelder einer bundesweiten Demonstration im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel in Heiligendamm vom Amtsgericht Karlsruhe zu 60 Tagessätzen verurteilt. Er soll nicht ausreichend für die Durchsetzung einzelner Auflagen gesorgt haben.
Das Urteil des Amtsrichters Neuberth treibt die Deformierung des Versammlungsrechts auf die Spitze. Damit wäre jede Demoanmeldung ein unkalkulierbares Risiko.
Wir wehren uns gegen die zunehmende Praxis der Behörden, Demonstrationen bereits im Vorfeld mit schikanösen Auflagen zu belegen und durch das Auftreten von Polizeihundertschaften zu kriminalisieren.
Kommt zur Kundgebung und begleitet den Prozess.
Alle Infos: http://kampagne19mai.de
Dienstag, 06.3.2012 8:30 Uhr Kundgebung vorm Landgericht
Prozessbeginn um 9:00 Uhr
Landgericht Karlsruhe, Hans-Thoma-Str. 7, Saal 126, 1. OG
Fortsetzungstermin am 15.3.
--
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Mittwoch, 8. Februar 2012
[g8-2007] Einladung zur Europäischen Aktionskonferenz
Einladung zur Europäischen Aktionskonferenz
in Frankfurt am Main
vom 24. bis 26. Februar 2012
2011 war ein Jahr, das vieles in Bewegung gesetzt hat:
Inspiriert vom Aufbruch in Nordafrika demonstrierten rund um den Erdball immer wieder Hunderttausende gegen Unterdrückung und die globale Krise des Kapitals.
In Griechenland fand ein Generalstreik nach dem nächsten statt; in Israel zogen riesige Demonstrationen gegen steigende Lebenskosten durch die Straßen, in Spanien kampierten Zehntausende auf den zentralen Plätze, und mit occupy entstand ausgehend von den USA eine weltweite, auch in Deutschland spürbare Bewegung, die zuletzt im Russland Putins und im nigerianischen Generalstreik Resonanzen fand.
Relativ ruhig blieb es bisher in Deutschland: Höchste Zeit, auch hier einen Punkt zu setzen – ein Zeichen der Solidarität mit dem weltweiten Widerstand, ein Zeichen gegen die Troika und ihre Frankfurter und Berliner Dienstherr_innen.
Dazu trafen sich am 22. Januar 250 Aktive aus verschiedenen Netzwerken in Frankfurt und verabredeten sich zu einer europäischen Aktionskonferenz für einen heißen Frühling 2012.
Das sind die Fragen, die wir mit euch allen und unseren Freund_innen, Kolleg_innen und Genoss_innen aus verschiedenen Ländern auf der Aktionskonferenz diskutieren wollen: Wie können wir deutlich machen, dass es so nicht weiter gehen kann? Was können wir tun, damit es so nicht weiter geht? Wie lassen sich Protest und Widerstand gegen das autoritäre Krisenregime von Regierungen, Banken und Konzernen weiterentwickeln? Wie können wir der deutschen Regierung in den Rücken fallen? Wie zu einer transnationalen Organisierung der Bewegungen beitragen? Mit welchen Forderungen wollen wir mobilisieren? Wollen wir die EU demokratisieren oder auflösen? Wie verbinden wir die Kritik am kapitalistischen System mit alltäglichen sozialen Kämpfen? Wie lassen sich Massenhaftigkeit und Entschiedenheit kombinieren?
Es wird mit Workshops, Plena, Arbeitsgruppen, Talksshows und Murmelrunden viel Raum geben, um zu sich zu verständigen, zu planen, zu organisieren. Gehen wir's an! Lasst uns gemeinsam diskutieren, streiten, weiterdenken, entwickeln wir Neues und lassen wir unseren Worten gemeinsam Taten folgen
Das sind die Aktionsideen, über die wir auf der Konferenz entscheiden wollen:
Nach der Demonstration an der EZB-Baustelle im Rahmen eines europäischen Aktionstags am 31.März wird der 1. Mai ein gemeinsamer Tag des Protests in Solidarität mit Lohnabhängigen, Erwerbslosen und den Kolleg_innen der Gewerkschaften. Ebenfalls am 31. März wird ein europäisches Vorbereitungstreffen in Mailand stattfinden, um die transnationale Koordination rund um die nächsten globalen Aktionstage zwischen dem 12. und 15. Mai 2012 zu intensivieren. An diesen Tagen wird es auch in Deutschland dezentrale, in die weltweiten Aktionen sich einbindende Aktionstage geben. Den Wind der globalen Proteste im Rücken wird es im Mai eine Vielzahl von Aktionen zentral in Frankfurt geben, dazu wird europaweit mobilisiert: Lasst uns das Finanzviertel blockieren wie die Occupistas in Oakland den Hafen. Ziel ist es, mit gleichermaßen massenhaften wie entschiedenen Aktionen ein unübersehbares Zeichen der Solidarität zu setzen. Gemeinsam, entschlossen, solidarisch, erfolgreich! Lasst uns so fruchtbare Bedingungen für einen heißen Herbst setzen, zum Jahrestag von Occupy Wallstreet im September, nach den Banken dann auch direkt gegen die Regierungen!
Über die genauen Termine zwischen dem „global actionday" und Ende Mai wird auf der Aktionskonferenz entschieden. Ebenso über die Verstetigung der Proteste weit über den Sommer hinaus. Die Aktionskonferenz wird am Freitag, 24.2., um 19.30 Uhr mit einer zentralen Abendveranstaltung beginnen und am Sonntag 13 Uhr mit einem gemeinsamen Plenum enden. Es wird mit Workshops, Plena, Arbeitsgruppen, Talksshows und Murmelrunden viel Raum geben, um sich zu verständigen, zu planen, zu organisieren.
Der Ort wird das Studierendenhaus Campus Bockenheim in Frankfurt am Main sein.
Weitere Informationen:
http://www.european-resistance.org
info@european-resistance.org
[g8-2007] Pressemitteilung Strafanzeige Erdogan - Völkerstrafgesetzbuch von der BAW zum Gesinnungsinstrument degradiert
Ressort: Innenpolitik - Justiz
Solidaritätskundgebung für den gemäß §129b in Untersuchungshaft befindlichen kurdischen Aktivisten Ali Ishan Kitay
Verfahren nach 129b, Isolationshaft, Solidarität gegen Repression, Kundgebung am 11.Februar vor dem Gefängnis am Holstenglacis
Seit dem 12. Oktober 2011 sitzt der kurdische Aktivist Ali Ihsan Kitay in Hamburg wegen des Vorwurfs der „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung" gemäß § 129b in Haft. Er soll 2007-2008 in Hamburg und der nördlichen Region verantwortlicher Kader der PKK gewesen sein.
Der kurdische Politiker saß bereits mehr als 18 Jahre in der Türkei im Gefängnis und wurde dort mehrfach gefoltert. Nun sitzt Ali Ihsan Kitay in Isolationshaft. Konkrete Straftaten oder Anschläge in Deutschland werden ihm nicht vorgeworfen. Die Generalbundesanwaltschaft (BAW) bewertet die PKK jedoch als terroristische Vereinigung im Ausland.
Mit der Kriminalisierung von KurdInnen nach dem §129b verfolgen die herrschenden Eliten in der Bundesrepublik wirtschaftliche und strategische Ziele. Die Türkei wird als Energiedrehscheibe im Mittleren Osten gesehen. Die AKP dient zudem als „bestes Modell" der Zusammenarbeit im Rahmen der Kontrolle der Ressourcen Öl und Gas im Mittleren Osten.
Die Regierung Erdogan betreibt auf Weisung ihrer „Grauen Eminenz," dem Prediger Fethullah Gülen eine Vernichtungspolitik gegen die kurdische Bevölkerung sowie die emanzipatorische kurdische Bewegung. Das Militär verübt Kriegsverbrechen, es wird wieder auf offener Straße gefoltert, mehr als 6000 PolitikerInnen und AktivistInnen sitzen in Haft. Die Wirtschaft des Landes wird nach neoliberalen Kriterien zugerichtet, jegliche Opposition unterdrückt.
Mit der Kriminalisierung der KurdInnen nach 129b und Demonstrationsverbo-ten sowie Rüstungsexporten beteiligt sich die Bundesregierung, ohne Rücksicht auf die Menschenrechte an einer aggressiven und unwürdigen Politik. Dagegen wird mit dieser Kundgebung Widerstand geleistet. Im Aufruf der VeranstalterInnen, des Solidaritäts-bündnisses für Ali Ihsan Kitay heißt es: „Weg mit den §129a und b, Freiheit für Ali Ihsan Kitay und die weiteren kurdischen Gefangenen, Weg mit dem PKK Verbot und der EU-Terrorliste. Unsere Solidarität gegen Ihre Repression."
Die Kundgebung findet am 11.02.2012 vor dem Gefängnis am Holstenglacis in Hamburg statt .
Für Rückfragen stehen wir gerne unter der e-mail: solibuendnisaliihsan@googlemail.com zur Verfügung
Anhang:
Die Hintergründe der 129b Verfahren gegen kurdische AktivistInnen
Seit dem 12. Oktober 2011 sitzt der kurdische Aktivist Ali Ihsan Kitay in Hamburg wegen des Vorwurfs der „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung" gemäß § 129b in Haft. Er soll 2007-2008 in Hamburg und der nördlichen Region verantwortlicher Kader der PKK (Arbeiterpartei Kurdistans) gewesen sein. Ali Ihsan Kitay saß bereits mehr als 18 Jahre in der Türkei im Gefängnis und wurde dort mehrfach gefoltert.
Der Aktivist der kurdischen Bewegung ist den verschärften Bedingungen der Isolationshaft ausgesetzt. Besuche von Verwandten und Bekannten können 14tägig für eine halbe Stunde stattfinden. Die Gespräche mit BesucherInnen finden hinter einer Trennscheibe im beisein von Beamten des LKA statt und werden von den Behörden filmisch aufgezeichnet. Die gesamte Post einschließlich der Verteidigerpost wird überwacht. Seit Wochen hat der Inhaftierte der kein Deutsch spricht, keinen Zugang zu türkischsprachigen Büchern. Diese werden ihm trotz Genehmigung durch den Haftrichter, von der Gefängnisleitung vorenthalten. Das Hamburger Untersuchungsghefängnis ist für seine besonders rigide Praxis, insbesondere im Umgang mit migrantischen Gefangenen, bekannt. Zudem versuchten Wärter, vor einer Beschwerde durch Abgeordnete der Hamburger Bürgerschaft, sogar die Gehrichtung während des Hofgangs vorzuschreiben. Der Hofgang wird mittlerweile mit einem Gefangenen aus dem islamischen Spektrum gewährt, mit dem Gespräche aufgrund unterschiedlicher Muttersprachen jedoch nicht möglich sind.
Der Bundesgerichtshofs entschied am 28. Oktober 2010, dass zukünftig der Paragraph 129b des Strafgesetzbuches »Mitgliedschaft in einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung im Ausland« gegen die PKK und deren Nachfolgeorganisationen angewandt werden soll. Als eine solche Nachfolgeorganisation ist nach Ansicht der Generalbundesanwaltschaft auch die KCK (Gemeinschaft der Kommunen Kurdistans) zu betrachten. Bisher erfolgten Verurteilungen nach Paragraf 129 (Mitglied einer kriminellen Vereinigung) oder dem Vereinsgesetz (Ahndung mit Geldstrafe).
„Das Vorgehen im Zusammenhang mit dem §129b ist verfassungsrechtlich bedenklich. Es wird der Exekutive - dem Justizministerium - überlassen, zu entscheiden, ob eine ausländische Vereinigung terroristisch ist - oder ob sie legitimen Widerstand gegen eine Diktatur leistet oder als legitime Befreiungsbewegung gelten darf," kritisiert u.a. die Rechtsanwältin Britta Eder. Diese Entscheidung sei von politischen und geostrategischen Standpunkten und Interessenlagen abhängig, so Eder. Zudem hätten die bisherigen 129 b-Verfahren gezeigt, dass oftmals auch Aktionen zivilen Ungehorsams oder Aufklärungsarbeit über Menschenrechtsverletzungen als Mitgliedschaft oder Unterstützung angesehen werden.
Konkrete Straftaten oder Anschläge in Deutschland werden Ali Ihsan Kitay nicht vorgeworfen. Die BAW bewertet die PKK jedoch als terroristische Vereinigung im Ausland, da sie über militärisch strukturierte Guerillaeinheiten verfüge, die Attentate auf türkische Polizisten und Soldaten verübe. So habe die PKK seit 2004 auch Anschläge auf zivile Ziele in Großtädten und Tourismuszentren der Türkei begangen. Die Organisation hatte sich jedoch stets von Anschlägen auf Zivilisten distanziert und langjährige Waffenruhen eingehalten. Tatsächlich zu den Anschlägen bekannt haben sich die Freiheitsfalken (TAK), die die PKK seit langem als zu gemäßigt kritisieren. Die BAW verkennt zudem, dass die PKK seit einigen Jahren eine basisnahe kommunale Selbstverwaltung und kulturelle Rechte für die Kurden innerhalb der Staaten Türkei, Syrien Iran und Irak anstrebt und keinen eigenen Staat.
Zwei weitere 28-jährige kurdische Aktivisten, Ridvan Ö. Und Mehmet A. wurden im Juli 2011 festgenommen. Auch in Frankfurt wird seit August 2011 gegen Vakuf M. nach §129b verhandelt. Allen wird vorgeworfen leitende Funktionen innerhalb verschiedener PKK Strukturen eingenommen zu haben. Bei einem weiteren Beschuldigten wurde die Auslieferung aus der Schweiz beantragt. In Hamburg forderte das Bündnis Free Ali Ihsan im Verlauf von Kundgebungen „Weg mit den §129a und b, Freiheit für Ali Ishan Kitay und die weiteren kurdischen Gefangenen, Weg mit dem PKK Verbot und der EU-Terrorliste."
Juristischer Hintergrund
Die AnwältInnen der nach §129b kriminalisierten Kurden kritisieren erhebliche Lücken in der Argumentation der BAW. Thema der Verhandlungen muss ihrer Ansicht nach sein, dass es sich beim türkisch-kurdischen Konflikt um einen bewaffneten Konflikt nach Konfliktvölkerrecht handelt.
Auch nach der Erkenntnislage der BAW ist die Guerilla der PKK, die (HPG – Volksverteidigungskräfte), eine in militärischen Formationen gegen überwiegend militärische Ziele auf türkischer Seite vorgehende Organisation. Damit ist sie eine Konfliktpartei in einem bewaffneten Konflikt im Sinne des Völkerrechts. Eine Einstufung der Aktionen der Organisation als Anschläge oder Terror trifft folglich nicht zu.
„Der bewaffnete Kampf der HPG sei gemäß dem 1. Zusatzprotokoll der Genfer Konventionen nicht illegal, wenn er sich gegen lang anhaltende rassistische oder koloniale Unterdrückung richtet und für das Selbstbestimmungsrecht eines Volkes im Rahmen des humanitären Völkerrechts geführt wird," so Anwälte der Betroffenen kurdischen AktivistInnen. Diese Kriterien sind in Anbetracht der dokumentierten kontinuierlichen, gravierenden Menschenrechtsverletzungen, extralegalen Hinrichtungen und nachgewiesenen Kriegsverbrechen, bis hin zu Chemiewaffeneinsätzen, seitens des türkischen Militärs sowie der Sicherheitskräfte erfüllt. Auch das Heidelberger Institut für Konfliktforschung datiert den Beginn des schweren Konflikts in heutiger Prägung, „der sich seit ca. 30 Jahren militärisch zugespitzt hat," auf das Jahr 1920. Tatsächlich wurden die Grenzen zwischen dem Irak, Iran, Syrien und der Türkei 1916 auf Grundlage kolonialer Begehrlichkeiten u.a. Englands, Frankreichs und Deutschlands gezogen. Seitdem leben ca. 50 Millionen KurdInnen mit wenig Möglichkeit zu institutioneller Selbstbestimmung in diesen Staaten.
Politischer Hintergrund
Der politische Hintergrund der Kriminalisierung ist mehr als deutlich. Die Bundesregierung hat aus wirtschaftlichen und geostrategischen Interessen ein großes Interesse die in der Türkei sehr erfolgreich agierende kurdische Bewegung zu schwächen. Es geht um den Zugang zu Öl und Gasressourcen im gesamten Mittleren Osten und den Bau der Nabuccopipeline. Die Türkei, mit der zweitgrößten NATO Armee wird dabei als Bündnispartner und zukünftige Energiedrehscheibe gesehen, die feudalistisch-autoritäre AKP (Wahrheits- und Gerechtigkeitspartei) Regierung unter Ministerpräsident Erdogan als demokratisch verklärt.
Die Realität, dass die PKK in der kurdischen Bevölkerung verankert ist und seit Jahren auf einen Friedensdialog orientiert, wird dabei konsequent ausgeblendet. Eine emanzipatorische und vor allem gut organisierte basisdemokratische Kraft kann in einer strategisch wichtigen Region gerade in Hinblick auf die Neuaufteilung des Mittleren Ostens scheinbar nicht geduldet werden.
Dass seit 2009 die Repression gegen die kurdische Bewegung in der Türkei auf allen Ebenen wieder massiv verstärkt wurde, dass Folter und extralegale Hinrichtungen gegen Zivilpersonen zunehmen wird dabei ausgeblendet.
Die türkische Armee bombardiert zudem seit den Parlamentswahlen im Juni 2011 kontinuierlich völkerrechtswidrig Rebellenstellungen in den von der kurdischen Bewegung kontrollierten Medya Verteidigungsgebieten im Nordirak. Davon ist allerdings hauptsächlich die Zivilbevölkerung betroffen. Unzählige Dörfer wurden zerstört, ZivilistInnen getötet. Immer wieder wird seit Ende 2009 von Kriegsverbrechen der türkischen Armee bis hin zu Chemiewaffeneinsätzen berichtet. Die graue Eminenz der AKP , der in den USA lebende Prediger und Medienmogul im Stil Berlusconis, Fethullah Gülen, forderte die Regierung im Verlauf einer ca. 45minütigen Videobotschaft bezüglich der KurdInnen unter Beschwörung der nationalen Einheit im Namen Allahs auf, die politisch tätigen Kurden zu vernichten: „Lokalisiert sie, umzingelt sie (...) zerschlagt ihre Einheiten, lasst Feuer auf ihre Häuser regnen, überzieht ihr Klagegeschrei mit noch mehr Wehgeschrei, schneidet ihnen die Wurzeln ab und macht ihrer Sache ein Ende!" In Bezug auf die Guerilla sagte Gülen darüber hinaus„Ob 500, ob 5000, lass es 50.000 (gemeint sind die kurdischen Guerillas) sein, du hast eine Million (gemeint sind Soldaten), kessele sie ein und vernichte sie." Unter diesen Vorzeichen lassen sich die aggressive Kurdenpolitik der AKP und die Forderung nach einer auf Aspekten der Massenvernichtung beruhenden tamilischen Lösung der kurdischen Frage seitens regierungsnaher Kräfte besser verstehen. Mit diesen Aussagen lenkt und bestimmt Gülen die aktuelle Politik gegenüber Kurden und anderen fortschrittlichen Bewegungen in der Türkei.
Als Folge von zahlreichen Verhaftungswellen wurden seit April 2009 mehr als 9800 politische Tätige festgenommen, über 6000 davon inhaftiert. Die meisten von ihnen sind Mitglieder und AktivistInnen aus legalen Parteien und zivilgesellschaftlichen Organisationen, darunter sechs gewählte ParlamentarierInnen und 16 BürgermeisterInnen aus den Reihen der kurdischen BDP, Vertreterinnen der Frauenbewegung, AnwältInnen, JournalistInnen etc.
Fast allen wird Mitgliedschaft in bzw. Unterstützung der KCK vorgeworfen. KCK ist die Gemeinschaft der Gesellschaften Kurdistans« (Koma Civaken Kurdistan), ein auf Initiative des inhaftierten PKK-Chefs Abdullah Öcalan gebildeter Dachverband, der nach Ansicht der türkischen Staatsanwaltschaft den städtischen Arm der Arbeiterpartei Kurdistans darstellen soll. Selbst der Menschenrechtsbeauftragte des Bundestages, Markus Löhning, äußerte erhebliche rechtsstaatliche Bedenken an diesen Prozessen und sagte: ...Nach meiner Meinung ist das ein Versuch bestimmter Kreise den Entspannungsprozess bezüglich der kurdischen Frage zu unterminieren. Fundamentale Rechte werden bei dem KCK Verfahren verletzt…".
Die Regierungen in Europa und insbesondere auch der BRD ziehen aus dieser Kritik allerdings keinerlei Konsequenzen. Vielmehr leisten sie mit Waffenlieferungen, sicherheitspolitischer Zusammenarbeit, einer aggressiven Kolonialpolitik zur Aufteilung des Mittleren Ostens und einer neuen europaweiten Repressionswelle ihren Beitrag zur Bekämpfung der kurdischen Bewegung. Die Inhaftierungen nach §129b stehen in diesem Zusammenhang.
Als Solidaritätsbündnis setzen wir unsere Solidarität gegen ihre Repression.
