Pressemitteilung des Legal Teams zum Castortransport
Als Rechtsbeistand der Protestbewegung begleitet das Legal Team den diesjährigen Castortransport. Es besteht aus mehr
als 20 Anwältinnen und Anwälten. Für alle juristischen Fragen rund ums Demonstrationsgeschehen stehen die Mitglieder
des Legal Teams Medienvertreterinnen und Medienvertretern gern zur Verfügung
Ressort: Innenpolitik ‐ Thema: Castortransport, Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg,
Demonstrationsfreiheit
Castortransport: Campurteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg stellt
Versammlungsrecht in Frage
Das Verwaltungsgericht Lüneburg bestätigte mit einem Urteil vom 22.11 das Verbot des
„Castorcamps" in Dumstorf.
„Mit einer solchen Argumentation, wie sie in der Begründung des Urteils zum Castorcamp in
Dumstorf steht, könnte im Grunde jede Versammlung verboten werden. Aus rechtlicher
Sicht ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg sehr bedenklich," so Peer Stolle,
Rechtsanwalt der Castorgegnerinnen und Castorgegner.
Das Gericht hat seine Entscheidung damit begründet, dass durch die „Veranstaltung gemäß
§8 Abs. 2 des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes die öffentliche Sicherheit gefährdet
werde." Es bestehe die Gefahr, dass aus dem Bereich des Camps so genannte Schotter
Aktionen durchgeführt werden sollen, da auf verschiedenen Internetseiten zum Schottern
aufgerufen werde. Auch in diesem Jahr könnten sich gewaltbereite Störer vom Aufruf zum
Castorschottern angesprochen fühlen. Es handele sich um einen polizeilichen Notstand.
Dadurch sei das Totalverbot gerechtfertigt, obwohl der Großteil der DemonstrantInnen sich
friedlich verhalten werde, so das Verwaltungsgericht Lüneburg.
Durch eine derartige Logik sowie die Kriminalisierung eines Teils der Proteste soll offenbar
versucht werden eine wirksame demokratische Protestbewegung zu deligitimieren und zu
spalten.
„Wenn das Verwaltungsgericht Lüneburg meint, Castorcamps gefährden die öffentliche
Sicherheit, trägt das Urteil eher der Überforderung der Polizei Rechnung, anstatt
Grundrechte aufrecht zu erhalten. Bereits im letzten Jahr wurden Rechte auf
Versammlungsfreiheit, der körperlichen Unversehrtheit sowie weiterer Grundrechte der
Demonstrierenden beim Castortransport systematisch verletzt. Die Polizei griff damals auf
rechtswidrige Strategien zurück, um eine große demokratische Protestbewegung
einzudämmen. Vor dem Hintergrund scheint das Urteil des Verwaltungsgerichtes Lüneburg
schlicht politisch motiviert," so Britta Eder, Anwältin im Legal Team.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter 0160 - 98474290 zur Verfügung
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